Wahlprogramm 2024-2028 für die Kandidatur als Talammann
Persönliche politische Grundlage
Ausgangspunkt jedes politischen Handelns ist der Mensch und seine persönliche Freiheit. Diese erlaubt es ihm, wirtschaftlich tätig zu sein und Eigentum zu erwerben. Aufgabe des Staates ist es daher in erster Linie, Freiheit und Eigentum zu schützen, damit der Mensch eigenverantwortlich sein Leben gestalten kann. Dazu gehört es, dass der Staat die (rechtlichen) Rahmenbedingungen schafft, damit eine Entfaltung der Wirtschaft möglich ist. Bestandteil dessen ist die Etablierung eines hochstehenden Bildungssystems, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hingegen ist der Staat nicht dafür zuständig, selber wirtschaftlich tätig zu sein und damit die Privaten (Personen und Unternehmen) zu konkurrenzieren. Insbesondere liegt es nicht in der Verantwortung des Staates, über seine Grundaufgaben hinaus defizitäre Wirtschaftszweige zu führen. Dies stellt letztendlich einen Missbrauch von Steuermitteln dar. Denn Steuern dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, welche die notwendige gemeinsame Infrastruktur berühren, die den Rahmen für das private Handeln bildet. Entsprechend sind auch die Steuern so zu bemessen, dass sie die notwendigen Staatsaufgaben abdecken – und nicht darüber hinaus.
Ein Wesensmerkmal unserer Eidgenossenschaft ist der föderalistische Staatsaufbau. Die Grundlage für den Bundesstaat stellen die Gemeinden und Kantone dar. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip sind Aufgaben immer der kleinsten «Einheit» zu belassen, die diese eigenverantwortlich lösen kann. Ausgangspunkt ist auch hier der Mensch, über ihm steht die Familie. Anschliessend kommt die Gemeinde, dann der Kanton und letztlich der Bund. Gerade die Gemeinde, welche im Staatsaufbau am unmittelbarsten bei den Menschen liegt, stellt die demokratische und historische Legitimation unseres Staates dar. Ihr ist das Maximum an Kompetenzen zu geben. Zugleich hat sie die Aufgabe, Herausforderungen nicht «nach oben» zu delegieren, sondern ihre Verantwortung wahrzunehmen und Lösungen vor Ort zu finden.
Schliesslich handelt es sich bei unseren Gemeinden und Kantonen nicht um abstrakte Gebilde, sondern um lebendige Organismen, die sich aus der Geschichte und dem Wesen eines Volkes speisen. Sie wurzeln in diesen gemeinsamen Werten und Anschauungen, die über die Jahrhunderte wuchsen und die Menschen und ihre Landschaft untrennbar miteinander verknüpfen. Und sie zeigen sich in den Bräuchen, Rechten und Traditionen, der Baukultur, Religion und Sprache einer Region. Diese Elemente bilden die «Verfassung» unserer Talschaft, die es zu respektieren gilt. Einen besonderen Respekt verdienen in dieser «Verfassung» die althergebrachten Institutionen. In ihnen sammeln sich die politischen Erfahrungen vergangener Generationen.
Aus diesen Überlegungen ergeben sich folgende Positionen:
Es ist nicht Aufgabe der Einwohnergemeinde (nachfolgend: «Gemeinde»), als wirtschaftlicher Akteur aufzutreten und privatwirtschaftliche Aufgaben zu übernehmen. Insbesondere muss unser Tal vor der Schuldenfalle und Steuererhöhungen bewahrt werden.
Der Aufbau und die Führung eines (neuen) Sporting Parks, sowie eines (neuen) Schwimmbads liegt im Aufgabenbereich privater Akteure. Die Gemeinde kann Beiträge daran leisten, um das Schulschwimmen abzudecken oder einen subventionierten Eintritt für Einwohner und Vereine zu ermöglichen. Im Fokus steht aber die Suche nach privaten Investoren.
Präzisierende Ergänzung:
Privatisierung heisst nicht, dass sich die Gemeinde aus der Verantwortung zieht. So sind für den Bau dieser Anlagen Optionen denkbar, in denen die Gemeinde und Private sich gemeinsam an der Finanzierung beteiligen. Für den Betrieb wäre die Schaffung einer Betreibergesellschaft (oder mehrerer Betreibergesellschaften) auf privatrechtlicher Basis wertvoll, damit der Sporting Park und das Schwimmbad eigenständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden können. Der Boden selber muss in jedem Fall langfristig bei der Gemeinde verbleiben und darf nicht verkauft werden.
Aufgrund der Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft des Tales können überschaubare Unterstützungsbeiträge aus Steuermitteln an touristische Infrastruktur geleistet werden.
Es ist ein touristischer Infrastrukturfonds zu schaffen, der jährlich aus einer prozentualen Abgabe der Steuererträge gespiesen wird. Die Ausschüttung erfolgt gemäss den Kennzahlen, mit denen der Erfüllungsgrad und die Erfolgsfaktoren gemessen werden («Key-Performance-Indicator»).
Die Aufgaben der Gemeinde, der Tourismusträger und weiterer Akteure sind zu definieren und gemäss den Kompetenzen zu verteilen.
Die Tourismusvermarktung ist Sache des ETT, getragen von den touristischen Leistungsträgern. Für die Destinationsentwicklung ist ein separates Gefäss vorzusehen (neu oder bestehend), an dem die Gemeinde involviert sein muss. Es ist aber nicht Aufgabe der Gemeinde, die Führung der Tourismusentwicklung zu übernehmen.
Wenn eine Tätigkeit von Privaten ebenso gut oder besser geleistet werden kann, ist sie auch diesen abzutreten.
Der Kursaal ist von Privaten zu führen, sofern ein akzeptables Angebot für eine Verpachtung vorliegt, das höher ist als der gegenwärtige defizitäre «Eigenbetrieb» und zugleich die Interessen der betroffenen Vereine berücksichtigt.
Die Steuern sind an die Ausgaben anzupassen, die für die tatsächlichen Staatsaufgaben anfallen.
Wenn die Steuererträge mehrfach markant höher sind als die Ausgaben, so ist der Steuersatz zu hoch. Er ist daher dauerhaft zu senken.
Striktes Kostenmanagement ist ein wichtiges Ziel für das staatliche Handeln. Die Ausgaben der Gemeinde sind regelmässig zu prüfen.
Innerhalb eines Zeitintervalls sind anhand von festgelegten Key-Performance-Indicators die Ausgaben der Gemeinde zu prüfen. Sofern diese ein bestimmtes Verhältnis übersteigen, sind umgehend Kostensenkungsmassnahmen einzuleiten.
Die Rahmenbedingungen für die Bildung sind zu stärken und die Bildungsstufen auszubauen.
Die Primarschule und die beiden privaten Gymnasien sind im Rahmen des «Campus Kloster Engelberg» zu fördern. In Zusammenarbeit mit der Universität Luzern ist ein Schwerpunkt auf den Aufbau der Hochschulbildung in unserem Hochtal zu legen.
Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung, vor allem des Tourismus, sind zu stärken.
Die Gemeinde setzt sich kantonal und national dafür ein, Regulierungen abzubauen und Abläufe zu vereinfachen. Die kommunalen Normen sind wirtschaftsfreundlich zu gestalten und müssen den Privaten einen entsprechenden Spielraum ermöglichen.
Die politische Vernetzung Engelbergs weltweit ist zu fördern.
Eine Zusammenarbeit auf politischer Ebene mit Gemeinden im vergleichbaren Rahmen ist vorzusehen. Auf globale Sicht ist der Abschluss von «Städtepartnerschaften» anzustreben.
Im Rahmen der Stärkung der Rahmenbedingungen für den Tourismus ist eine verstärkte Wahrnehmung Engelbergs aus globaler Sicht anzustreben.
Es braucht einen Ausbau des Schanzen-Bereichs als Standort für die Durchführung einer Schweizer Winterolympiade (Skisprung-Wettkämpfe und Ski-Nordisch). Zudem ist die Infrastruktur für weitere Anlässe mit internationaler Ausstrahlung auszubauen.
In den kommenden Jahren wird die Erarbeitung eines neuen Bau- und Zonenplans, sowie eines neuen Baureglements für Engelberg notwendig sein.
Für die Zukunft des Tals als Tourismusdestination werden griffige Grundlagen benötigt, um die bauliche Entwicklung mit der Landschaft und dem identitätsstiftenden Baubestand abzustimmen und eine Verbesserung des gegenwärtigen Ortsbildes zu erreichen. Als Option ist eine Ortsbildkommission vorzusehen, welche Neubauten und grössere Umbauten begleitet und prüft.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Bedeutung des Wassers und der Energie tendenziell grösser werden.
Das Nutzungspotenzial der Wasserkräfte im Tal (zur Energieversorgung) ist zu prüfen und zu beurteilen.
Aufgrund seiner Sonderstellung in geographischer, ökonomischer und historischer Hinsicht benötigt Engelberg die passenden politischen Rahmenbedingungen.
Im Verhältnis zum Kanton hat Engelberg darauf hinzuwirken, dass diese spezielle Situation im kantonalen Recht berücksichtigt wird.
Nicht zuletzt dank der speziellen Situation Engelbergs ist diese finanziell solide und innerhalb des Kantons eine Geber-Gemeinde.
Es ist laufend zu prüfen, ob die Beiträge an den innerkantonalen Finanzausgleich verhältnismässig sind und von den Nehmer-Gemeinden gemäss dem gesetzlichen Leistungsauftrag verwendet werden.
Es handelt sich dabei um meine persönlichen Positionen.
In der Umsetzung werden naturgemäss Kompromisse notwendig werden.
Doch sollen diese Gedanken als Leitlinien dienen.